Allgemeine Geschäftsbedingungen  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich  1.1	Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Alexander Petko) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.  1.2	Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.  1.3	Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Alexander Petko) ausdrücklich schriftlich anerkannt.  1.4	Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.   2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung  2.1	Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.   2.2	Der Auftragnehmer (Alexander Petko) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Alexander Petko) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.  2.3	Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von einem Jahr nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Alexander Petko) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Alexander Petko) anbietet.   3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung  3.1	Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.  3.2	Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Alexander Petko) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.  3.3	Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Alexander Petko) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. Der Auftraggeber hat insbesondere dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer (Alexander Petko) der für die Durchführung der Beratungsleistung erforderliche Zugang zu Geschäftsunterlagen und IT-Systemen des Auftraggebers gewährt wird.  3.4	Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Alexander Petko) von dieser informiert werden.   4. Sicherung der Unabhängigkeit  4.1	Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.  4.2	Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Alexander Petko) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.   5. Berichterstattung / Berichtspflicht  5.1	Der Auftragnehmer (Alexander Petko) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.  5.2	Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.   5.3	Der Auftragnehmer (Alexander Petko) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.   6. Schutz des geistigen Eigentums  6.1	Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Alexander Petko) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Prozessbeschreibungen, -pläne, und -präsentationen, Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer  (Alexander Petko). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Alexander Petko) zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zu verändern. Der Auftraggeber ist darüber hinaus nicht berechtigt, sonstige Unterlagen des Auftragnehmers (Alexander Petko), die nicht unter den Schutz des Urheberrechtsgesetzes fallen, ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Alexander Petko) zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zu verändern. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, umfassen die Nutzungs- bzw. Verwertungsverbote dieses Absatzes auch die Weitergabe solcher Werke und sonstigen Unterlagen an andere Zweigniederlassungen des Auftraggebers oder Konzerngesellschaften. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Alexander Petko) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.  6.2	Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Alexander Petko) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.   7. Gewährleistung  7.1	Der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten ab Erbringen der jeweiligen Leistung.   7.2	Ansonsten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.  7.3	Ungeachtet seiner eben beschriebenen Pflicht zur Gewährleistung ist der Auftragnehmer (Alexander Petko) berechtigt, aber nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten und Mängel seiner Leistung zu berichtigen bzw. zu beheben.   8. Haftung / Schadenersatz  8.1	Der Auftragnehmer (Alexander Petko) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf seine Mitarbeiter oder auf von ihm beigezogene Dritte zurückgehen.   8.2	Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem Eintritt eines (Primär-)Schadens aufgrund des anspruchsbegründenden Ereignisses gerichtlich geltend gemacht werden.   8.3	Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass den Auftragnehmer (Alexander Petko) grobes Verschulden – im Falle von Personenschäden leichtes Verschulden – trifft.   9. Geheimhaltung / Datenschutz  9.1	Der Auftragnehmer (Alexander Petko) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.  9.2	Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Alexander Petko), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.  9.3	Der Auftragnehmer (Alexander Petko) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.  9.4	Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.  9.5	Der Auftragnehmer (Alexander Petko) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzrechts, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.   10. Honorar  10.1	Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Alexander Petko) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Alexander Petko). Der Auftragnehmer (Unternehmens-berater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.  10.2	Der Auftragnehmer (Alexander Petko) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.  10.3	Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Alexander Petko) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.  10.4	Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Alexander Petko), so behält der Auftragnehmer (Alexander Petko) den Anspruch auf Zahlung von 70 Prozent des gesamten vereinbarten Honorars. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist 70 Prozent des Honorars für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist zu leisten.   10.5	Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Alexander Petko) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.   11. Elektronische Rechnungslegung  11.1	Der Auftragnehmer (Alexander Petko) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form und ohne elektronische Signatur zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Alexander Petko) ausdrücklich einverstanden.   12. Dauer des Vertrages  12.1	Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.  12.2	Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,  - wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder  - wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät. - wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.   13. Schlussbestimmungen  13.1	Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.  13.2	Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.  13.3	Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Alexander Petko). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Alexander Petko) zuständig. Stand März 2018